Rechtsprechung
VGH Bayern, 23.01.2006 - 22 ZB 05.1830 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,50736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Bayreuth, 24.10.2019 - B 7 K 18.529
Unrechtmäßige Anlage zur Gewässerbenutzung
Hierbei ist es ausreichend, wenn durch die Änderung die Möglichkeit einer Einflussnahme auf den Verbrauch des Wassers oder die Wassermenge besteht (BayVGH, U.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.1830 - juris; BayVGH, U.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris; VG Regensburg, U.v. 25.4.2005 - RN 13 K 03.2351 - m.w.N.).(2) Ob die nachträgliche Änderung der Benutzungsanlage seinerzeit einer wasserrechtlichen Gestattung bedurfte, richtet sich grundsätzlich nach den vor dem Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes geltenden landesgesetzlichen Vorschriften (BayVGH, U.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.1830 - juris).
(…Zöllner in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, BayWG, Stand: Februar 2017, Art. 75 Rn. 16; vgl. auch BayVGH, U.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.1830 - juris).
- VG Würzburg, 28.02.2012 - W 4 K 10.1089
Verpflichtungsklage; Eintragung eines Altrechts in das Wasserbuch; …
Hat nur ein Teil der Anlage dem ursprünglichen Rechtstitel entsprochen, sind also erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Änderungen ohne die erforderliche Erlaubnis oder Genehmigung vorgenommen worden, hat es der ganzen Anlage an der Rechtmäßigkeit gefehlt (BayVGH vom 6.2.2012 Az. 8 CS 10.2341; BayVGH vom 23.1.2006 Az. 22 ZB 05.1830; Dahme in Sieder-Zeitler, Bayerisches Wassergesetz, Stand: 15.10.2009, RdNr. 11 zu Art. 96 BayWG a.F.). - VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293
Genehmigungspflicht einer Anlagenänderung nach altem Recht
Entstehung, Inhalt und Umfang eines früheren Rechts bestimmen sich ebenso wie die Frage seines Weiterbestehens nach dem zugrunde liegenden, vormaligen Recht (BayVGH, B.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.1830 - juris Rn. 4).