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   VGH Bayern, 23.01.2006 - 22 ZB 05.1830   

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https://dejure.org/2006,50736
VGH Bayern, 23.01.2006 - 22 ZB 05.1830 (https://dejure.org/2006,50736)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2006 - 22 ZB 05.1830 (https://dejure.org/2006,50736)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - 22 ZB 05.1830 (https://dejure.org/2006,50736)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Bayreuth, 24.10.2019 - B 7 K 18.529

    Unrechtmäßige Anlage zur Gewässerbenutzung

    Hierbei ist es ausreichend, wenn durch die Änderung die Möglichkeit einer Einflussnahme auf den Verbrauch des Wassers oder die Wassermenge besteht (BayVGH, U.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.1830 - juris; BayVGH, U.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris; VG Regensburg, U.v. 25.4.2005 - RN 13 K 03.2351 - m.w.N.).

    (2) Ob die nachträgliche Änderung der Benutzungsanlage seinerzeit einer wasserrechtlichen Gestattung bedurfte, richtet sich grundsätzlich nach den vor dem Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes geltenden landesgesetzlichen Vorschriften (BayVGH, U.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.1830 - juris).

    (Zöllner in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, BayWG, Stand: Februar 2017, Art. 75 Rn. 16; vgl. auch BayVGH, U.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.1830 - juris).

  • VG Würzburg, 28.02.2012 - W 4 K 10.1089

    Verpflichtungsklage; Eintragung eines Altrechts in das Wasserbuch;

    Hat nur ein Teil der Anlage dem ursprünglichen Rechtstitel entsprochen, sind also erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Änderungen ohne die erforderliche Erlaubnis oder Genehmigung vorgenommen worden, hat es der ganzen Anlage an der Rechtmäßigkeit gefehlt (BayVGH vom 6.2.2012 Az. 8 CS 10.2341; BayVGH vom 23.1.2006 Az. 22 ZB 05.1830; Dahme in Sieder-Zeitler, Bayerisches Wassergesetz, Stand: 15.10.2009, RdNr. 11 zu Art. 96 BayWG a.F.).
  • VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293

    Genehmigungspflicht einer Anlagenänderung nach altem Recht

    Entstehung, Inhalt und Umfang eines früheren Rechts bestimmen sich ebenso wie die Frage seines Weiterbestehens nach dem zugrunde liegenden, vormaligen Recht (BayVGH, B.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.1830 - juris Rn. 4).
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